Digitalisierung
Im Zuge der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung wird auch das Baugenehmigungsverfahren digitalisiert. Die notwendigen Rahmenbedingungen hierfür wurden in Niedersachsen mit der am 01.01.2022 in Kraft getretenen Änderung der NBauO und der Neufassung der NBauVorlVO geschaffen.
Damit sind nun auch bautechnische Unterlagen, insbesondere statische Berechnungen und Ausführungspläne, nur noch digital zur Prüfung einzureichen und durch die Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik zu prüfen. Der Prozess soll möglichst medienbruchfrei und papierarm erfolgen und somit einen Beitrag zur Nachhaltigkeit im Bauwesen leisten.
Den Beginn des digitalen Baugenehmigungsverfahrens konnten die unteren Bauaufsichtsbehörden für ihren Zuständigkeitsbereich individuell festlegen, da die technischen Voraussetzungen Anfang 2022 noch nicht bei allen Behörden gegeben waren. Der späteste zulässige Termin war hierfür der 01.01.2024. Die unteren Bauaufsichtsbehörden haben in Anlehnung bzw. Ergänzung an ihre Fachverfahren und teilweise auch davon unabhängig unterschiedliche Antrags- und Beteiligungsplattformen installiert.
Zur Vorbereitung der digitalen Prüfung haben wir in unserem Büro bereits 2021 alle Arbeitsplätze zusätzlich zu den bereits vorhandenen zwei Monitoren mit speziellen Stiftmonitoren sowie einer für das Bauwesen und die effektive Bearbeitung von großformatigen Zeichnungen optimierten PDF-Bearbeitungssoftware ausgestattet. Die abschließende Bestätigung der Prüfergebnisse erfolgt dann durch elektronische Unterschrift aller Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QeS) als gesicherte Cloudlösung (SaaS).
So kann die Prüfung der Unterlagen in der Regel ohne Papierexemplar und medienbruchfrei erfolgen. Bei größeren und komplexen Projekten kann es allerdings erforderlich sein, dass für die Prüfung zusätzlich ein nur für den Prüfingenieur bestimmtes Arbeitsexemplar als Papierexemplar erforderlich wird. Dieses ist dann gemäß NBauVorlVO § 14 (4) auf Anforderung durch die Bauherren bzw. deren Bevollmächtigte zur Verfügung zu stellen. Durch unsere mehrjährige Erfahrung können wir feststellen, dass die Anforderung von Papierexemplaren nur in ganz besonderen Ausnahmefällen erforderlich ist.
In diversenn Pilotprojekten konnten wir schon die Leistungsfähigkeit der digitalen Prüfung von bautechnischen Unterlagen bestätigen und die Projekte erfolgreich abwickeln. Im Brücken- und Ingenieurbau für die drei Verkehrsträger Eisenbahn, Straße und Wasserstraße erfolgt die bautechnische Prüfung seit mehreren Jahren bereits teilweise digital über spezielle Dokumentenmanagementsysteme, die den Prüf- und Genehmigungsprozess workflowbasiert abbilden.
Für den effizienten und sicheren Austausch von bautechnischen Unterlagen zwischen den Entwurfsverfasser:innen / Aufsteller:innen, den Bauaufsichtsbehörden und den von diesen beauftragten Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren entwickelt die BVPI zurzeit die Elektronische bautechnische Prüfakte ELBA, die länderspezifisch an die jeweiligen Regelungen für das Baugenehmigungsverfahren angepasst wird. Für Niedersachsen wurde hierzu die von der VPI NRW entwickelte Elektronische Prüfakte NRW an das in Niedersachsen geltende Bauordnungsrecht mit hoheitlicher Prüfung der bautechnischen Unterlagen angepasst. Ich arbeite im BVPI-Arbeitskreis Digitalisierung mit und bin an der Weiterentwicklung und Anpassung von ELBA NI/HB für Niedersachsen als Vorsitzender der VPI Niedersachsen e.V. maßgeblich beteiligt.
Mit der von der VPI NRW über die bvs-NRW bereits für Bauvorhaben in NRW bereitgestellten Prüfakte NRW wurde eine solche Datenaustauschplattform bereits erfolgreich eingeführt. Privatrechtlich beauftragte Prüfaufträge in NRW wickeln wir seit 2022 digital über die Prüfakte NRW ab.
Für Projekte in Niedersachsen wird von uns seit 2022 die Elektronische bautechnische Prüfakte ELBA NIHB erfolgreich eingesetzt für den Dokumentenaustausch mit den beauftragenden unteren Bauaufsichtsbehörden, Entwurfsverfassenden und Tragwerksplaner*innen. Schnittstellen zu den Online-Plattformen der niedersächsischen Bauaufsichtsbehörden sind geplant bzw. schon seit Sommer 2023 implementiert. Sobald die Voraussetzungen dafür geschaffen sind und die Fachverfahren der Bauaufsichtsbehörden über die entsprechenden Schnittstellen verfügen, soll die Kommunikation zwischen den Fachverfahren bzw. den behördlichen Beteiligungsplattformen und den Prüfakten ELBA über den einheitlichen Standard für die Datenkommunikation der Bauaufsichtsbehörden XBAU ab Version 2.4 erfolgen.